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VERKEHRSMITTEL / RECHTSBESCHWERDE

Das Rechtsmittel der so genannten Rechtsbeschwerde ermöglicht die Überprüfung der amtsgerichtlichen Entscheidung auf Rechtsfehler. Die Rechtsbeschwerde gegen Urteile und Beschlüsse ist aber nur unter gewissen Voraussetzungen statthaft. So muss zum Beispiel eine Geldbuße von mehr als 250 Euro vorliegen, eine Fahrverbot als Nebenfolge ergangen sein oder es liegt Einziehung oder Verfall im Wert von mehr als 250 Euro vor, damit sich das Rechtsmittelgericht sogleich der Sache annimmt. Andernfalls muss es erst entscheiden, ob es das Rechsmittel überhaupt zulässt.